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1299 In ipso nostro fundacionis claustro (Grüssau). o. T.

Bolko, Herzog von Schlesien, erneuert die Dotation des von ihm gegründeten Stiftes Grüssau (vgl. o. 1292 Sept. 8, wo auch abweichende Anführungen verzeichnet sind) - doch tritt an die Stelle der Anführung über Zobten Folgendes: Der Herzog verleiht dem Stifte die Hälfte des Dorfes Strigow (Striege) bei Strehlen nebst 2 zur Schultisei gehörigen Hufen der andern Hälfte, darin 20 Malter Vierkorn und 20 M. Silber Zins, ferner die Wiesen nebst den Gehölzen und den Gärten in Wanwolwicz (Wammelwitz) und für die genannten Dörfer Alt-Reichenau, Quolsdorf, Berthelsdorf und Striege Freiheit von allen Lasten, während der Herzog sich nur die herzoglichen Rechte, nämlich das Geschoss au Geld und Getreide, das Münzgeld und das Blutgericht vorbehält; demselben sollen die Schulzen nur die gewöhnlichen Dienste leisten, im Uebrigen aber das Stift als Grundherren ansehn, welches auch von den Gerichtsgeldern 2/3 erhält, 1/3 die Schulzen. In diesen Dörfern hat das Stift von der Hufe 2 Scheffel Getreide. Darauf folgen die Anführungen über die Güter am Zobten wie oben in No. 2241, doch mit den dort angeführten Zusätzen. Wo dann aber dort von den Besitzungen um Löwenberg gesprochen wird, fährt unsre Urkunde statt dessen fort: der Herzog verleiht dem Stifte das Dorf Scriberisdorf bei der Stadt Schweidnitz (ein heut nicht mehr vorhandenes Dorf Schreibendorf) mit einem Jahreszinse von 8 M. 9 Skot und allem sonstigen Nutzen, ferner das Erbgut Sastrushe (Sasterhausen) bei Berthelsdorf frei von allen Diensten und Lasten cum supremo dominio et judicio sanguinis sicut prenarratum est de villis circa monasterium et nominetenus expressum ex speciali nostro favore ipsis concesso (nur in No. 21), ferner circa antiquam civitatem Furstinowe (Dorf Fürstenau Kreis Neumarkt) in octo mansis de pascuis ibidem noviter locatis 8 M. jährlichen Zinses (dies nur in No. 22). Von allen Stiftsgütern soll ein etwaiger Zuwachs an Geld- und Getreidezinsen dem Stifte gebühren. Darauf folgt (jedoch nur in No. 22) die Bestätigung der dem Stifte gehörigen Wein- und Hopfengärten, nämlich der bei Lenberk (Löwenberg) nebst den dazu gehörigen Aeckern und Wiesen, entsprechend der früher vorgenommenen Begrenzung, ferner des Hopfengartens in dem Dorfe Pomerium (Baumgarten) bei Bolkenhain, desgleichen der 5 Fleischbänke, von denen eine in Landeshut, eine in Bolkenhain, eine in Jauer und 2 in Striegau sich befinden, und welche zusammen 40 Stein Unschlitt jährlich abwerfen. Darauf in beiden Ausfertigungen die Bestätigung der Privilegien des Cisterzienserordens wie 1292 (vgl. o. No. 2241 mit den dort angegebenen Zusätzen) und auch das Weitere die Handwerker betr., doch das Letztere nur in No. 22 zum Schlusse mit einigen Phrasen mehr als 1292.

Z.: Ludwig von Hakinburn und des Herzogs Barone Bernhard de Strel, Witcko de Kitelicz, Reinsko de Libintal, Ulricus de Lubin, Otto de Zoblus, die Gebr. Petrus und Frisko de Landiscrone, Apezko de Silicz Kastellan in Striegau, Reinsko Kastellan in Hornsberk (Hornschloss Burgruine Kreis Waldenburg), Apeczko de Ulok (Aulock), ausgefertigt durch den herzogl. Protonotar Johannes.


Der Abdruck bei Ludewig reliqu. mscriptor. VI. 369 ist sehr mangelhaft. Im Bresl. Staatsarchive finden sich zwei Originalausfertigungen Grüssau No. 21 und 22. An No. 21 hängt an gelbrothen Seidenf'äden das grosse letzte Siegel des Herzogs (Pfotenhaner Taf. III. 20) mit einem Adlerschildrücksiegel (Pfotenhauer Taf. III. 21). Dasselbe grosse S. hängt auch an der andern Ausfertigung, doch an der Stelle des Rücksiegels findet sich hier nur eine Vertiefung. Auf dem umgeschlagenen Rand von No. 21 hat eine Hand des XV. Jahrh. die Worte geschrieben: litera optima. Jedenfalls fehlt es an hinreichenden Anhaitepunkten eine der beiden Urk. für gefälscht zu erklären. No. 22, welche ausführlicher ist als No. 21 und die Datirung von 1292 mehr reproduzirt, ist vielleicht ebenso wie 21 im Kloster entstanden, aber beide können dann in der herzoglichen Kanzlei durch Besiegelung ganz legal ihre Sanktion erhalten haben.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.